 Beschreibung:
Gesetzgeber sorgt für erhöhte Zinssicherheit
Dabei hilft sogar der Gesetzgeber: Ein über fünfzehn Jahre zinslich festgeschriebener Kredit darf auch ab dem zehnten Jahr
schon vom Kreditnehmer gekündigt werden. Das heißt, jeder Kreditnehmer hat ein Zeitfenster von fünf Jahren, um eine
Niedrigzinsphase abzuwarten, und kann sich dann wieder einen niedrigen Zinssatz vertraglich langfristig sichern lassen,
auch bei einem anderen Finanzierer.
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