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Beschreibung:

Gesetzgeber sorgt für erhöhte Zinssicherheit

Dabei hilft sogar der Gesetzgeber: Ein über fünfzehn Jahre zinslich festgeschriebener Kredit darf auch ab dem zehnten Jahr schon vom Kreditnehmer gekündigt werden. Das heißt, jeder Kreditnehmer hat ein Zeitfenster von fünf Jahren, um eine Niedrigzinsphase abzuwarten, und kann sich dann wieder einen niedrigen Zinssatz vertraglich langfristig sichern lassen, auch bei einem anderen Finanzierer.

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